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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Uhrenreparatur

§ 1. Warenannahme

I. Die Uhr kann durch den Kunden selbst nach telefonischer Vereinbarung bei Edjus-Uhren abgegeben werden.

II. Die Uhr kann auf dem Postweg an Edjus-Uhren gesendet werden. Der Sendung muss ein Auftragsformular unterschrieben beiliegen.

III. Ausnahmen sind nur nach Absprache mit Edjus-Uhren möglich.

§ 2. Auftragserteilung

I. Ein Auftrag ist nur dann erteilt, wenn er Edjus-Uhren in schriftlicher Form vorliegt.

II. Bei persönlicher Übergabe der Uhr an Edjus-Uhren kann die Auftragserteilung vor Ort erfolgen.

III. Bei der Übersendung der Uhr auf dem Postweg ist der Auftrag mit Eingang des Auftragsformulars, bzw. eines Schriftstücks, das den Auftragsumfang enthält, erteilt. .

IV. Sollte eine Uhr ohne beigelegtes Auftragsformular bzw. Schreiben mit dem Auftragsumfang bei Edjus-Uhren eingehen, wird die Uhr in dem Zustand belassen, in dem sie eingegangen ist. Meldet sich der Besitzer nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen bei Edjus-Uhren, wird die Uhr an den Absender zurück gesendet. Die Kosten für Verpackung und Versand werden dem Besitzer der Uhr in Rechnung gestellt.

V. Nach Zustellung eines Kostenvoranschlages ist es an Ihnen, uns schriftlich (auch per Email) innerhalb von 30 Tagen mitzuteilen, ob und in welchem Umfang der Auftrag ausgeführt werden soll. Verstreicht die Frist ohne Mitteilung, wird die Uhr auf Ihre Kosten zurückgesendet.

§ 3. Leistungen

I. Die im Auftrag erteilten Leistungen, und nur diese, werden von Edjus-Uhren in vollem Umfang ausgeführt. Bei Reparatur: Sollte der Kunde nicht ausdrücklich die Wiederherstellung der vollen Funktionsfähigkeit der Uhr in Auftrag geben, kann es passieren, dass die Funktionsfähigkeit der Uhr trotz ordnungsgemäß ausgeführtem Auftrag eingeschränkt ist.

II. Ein eventuelles Preislimit muss vom Kunden festgelegt werden, bevor der Auftrag ausgeführt wird.

III. Die Erstellung eines Kostenvoranschlags (KVA) ist kostenlos und generell empfehlenswert.

IV. Edjus-Uhren gibt bei kleineren Reparaturen keinerlei Garantie auf die volle Funktionsfähigkeit der Uhr. Bei einer Totalüberholung beträgt die Garantiezeit 1 Jahr.

V. Das Leistungsangebot kann auf dieser Seite unter dem Menüpunkt "Leistungen" eingesehen werden. Diese Auflistung ist weitestgehend vollständig. Spezielle Leistungen können direkt per E-Mail (schriftlich) oder telefonisch angefragt werden.

§ 4. Preisberechnung

I. Maßgeblich für die Berechnung der Kosten sind Ersatzteile, Material und Arbeitsaufwand.

II. Ein kostenloser Kostenvoranschlag ist nicht zwangsläufig verbindlich. Er kann in einigen Fällen vom Rechnungsbetrag bis zu 10% abweichen, wenn z.B. nach dem Öffnen der Uhr auf Grund von Verschmutzung ein Mangel nicht erkannt werden kann.

§ 5. Bezahlung

I. Nach Fertigstellung des Auftrages wird die Rechnung erstellt und an die Rechnungsadresse gesendet.

II. Nach Erhalt der Rechnung ist diese innerhalb der darauf angegebenen Frist von 14 Tagen zu begleichen. Maßgeblich für den Beginn der Zahlungsfrist ist das Rechnungsdatum.

III. Wird die Frist um mehr als 5 Werktage überschritten, wird eine Mahngebühr von 5,-- € fällig. Maßgeblich ist hier wiederum der Geldeingang bei Edjus-Uhren.

IV. Zahlbar ist der Betrag per Überweisung, wobei die Rechnungsnummer unter Verwendungszweck angegeben werden muss.

V. Nach Eingang des Geldes wird die Uhr an die Lieferadresse gesendet.

VI. Eine persönliche Abholung der Uhr kann vereinbart werden. Der Rechnungsbetrag ist dann bei Abholung zu begleichen.

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