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AGB
|
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
und Datenschutzerklärung - Shop
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§
1. Geltungsbereich
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Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das
Vertragsverhältnis zwischen Edjus-Uhren und den natürlichen
und juristischen Personen, die das Internetangebot von
Edjus-Uhren nutzen (im folgenden Käufer genannt). Die
AGB betreffen die Nutzung der Website www.edjus-uhren.de
sowie alle zu dieser Domain gehörenden Subdomains.
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§
2. Vertragsschluss
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I.
Die Angebote von Edjus-Uhren im Internet stellen eine
unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, bei
Edjus-Uhren Waren zu bestellen.
II.
Durch die Bestellung des gewünschten Kaufgegenstands im
Internet gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf
Abschluss eines Kaufvertrages ab.
III.
Edjus-Uhren ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 1 Tag
unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die
Auftragsbestätigung wird übermittelt durch E-Mail. Nach
fruchtlosem Ablauf der in Satz 1
genannten Frist gilt das
Angebot als abgelehnt.
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§
3. Zahlung,
Fälligkeit, Zahlungsverzug
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I.
Der Rechnungsbetrag wird wahlweise per Vorkasse, Paypal oder
Nachnahme bezahlt. Die Bezahlung per Nachnahme ist nur bei
Versand innerhalb Deutschlands möglich. Wir behalten uns das
Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren
oder auszuschließen.
II.
Bei Zahlung per Vorkasse oder Paypal verpflichtet sich der Kunde, den
Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich zu zahlen. Bei
Zahlung per Nachnahme verpflichtet sich der Kunde, den
Kaufpreis bei Lieferung der Ware zu zahlen. Bitte beachten Sie
die zusätzliche GLS Nachnahmegebühr von derzeit 2,- Euro,
die der Zusteller vor Ort erhebt. Soweit Zahlung auf Rechnung
vereinbart wurde, verpflichtet sich der Kunde, den
Rechnungsbetrag innerhalb von 10
Werktagen nach Erhalt der Ware zu
begleichen. Soweit Zahlung per Bankeinzug vereinbart wurde,
erfolgt die Abbuchung innerhalb einer Woche nach
Vertragsschluss und bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die
Abbuchung nach Versendung der Ware.
III.
Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat er währenddessen
jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der
Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch
bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.
IV.
Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der
Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über
dem Basiszinssatz.
V.
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht
ausgeschlossen.
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§
4. Lieferung
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I.
Die Lieferung erfolgt durch Sendung des Kaufgegenstands
an die vom Käufer mitgeteilte Adresse. Soweit Lieferung
gegen Vorkasse vereinbart ist, beträgt die Lieferfrist
innerhalb Deutschlands im Allgemeinen 1-3 Werktage nach
Erhalt des Kaufpreises. Ansonsten beträgt die
Lieferfrist im Allgemeinen 3-4 Werktage nach Versand der
Auftragsbestätigung. Diese Angaben sind unverbindlich,
soweit nichts anderes vereinbart ist.
II.
Die Kosten für den Versand des Kaufgegenstands betragen
pro Paket innerhalb Deutschlands nur 5,00 € und sind vom Käufer zu tragen.
Weitere Steuern
oder Kosten fallen nicht an. Für Auslandslieferungen
wird, soweit nichts anderes angegeben ist, der Preis für
Verpackung und Versand gesondert nach Gewichtberechnet
(siehe auch gesonderte Versandkostentabelle). Wenn der Käufer
eine spezielle Art der Versendung wünscht, bei der höhere
Kosten anfallen, so hat er auch diese Mehrkosten zu
tragen. Wir versenden unsere Ware gut verpackt und
ausschließlich versichert auf unsere Gefahr.
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§
5. Eigentumsvorbehalt
|
Der
Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum von Edjus-Uhren. Vor Eigentumsübertragung ist
eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung
oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von
Edjus-Uhren nicht zulässig.
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§
6. Preise
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I.
Der jeweils angegebene Preis für den Kaufgegenstand
versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell weiterer
Preisbestandteile. Der Preis umfasst nicht die Liefer-
und Versandkosten.
II.
Mit der Aktualisierung der Internet-Seiten
www.edjus-uhren.de werden alle früheren Preise und
sonstige Angaben über den Kaufgegenstand ungültig.
III.
Maßgeblich für die Rechnungsstellung ist der Preis zum
Zeitpunkt der Abgabe des Angebots des Käufers.
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§
7. Rücktritt
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I.
Edjus-Uhren ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich
eines nochoffenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten,
wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers
gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der
Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, bspw. die
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers
oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels
kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt
die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten
oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
II.
Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des
Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß
abzurechnen und zu bezahlen.
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§
8. Gewährleistung
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I.
Edjus-Uhren trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei
Übergabemangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von sechs
Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstands ein Sachmangel, so
wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft
war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des
Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der
Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten, muss der Käufer
beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des
Kaufgegenstands vorlag.
II.
Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer
das Recht, als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung
des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien
Kaufgegenstands zu verlangen. Edjus-Uhren behält sich vor,
die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu
verweigern, wenn sie unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen
Kostenmöglich ist. In diesem Fall beschränkt sich der
Anspruch des Käufers auf die andere Art der Nacherfüllung;
das Recht, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1
zu verweigern, bleibt unberührt.
III.
Liefert Edjus-Uhren zum Zwecke der Nacherfüllung einen
mangelfreien Kaufgegenstand, kann Edjus-Uhren vom Käufer Rückgewähr
des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.
IV.
Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in zwei
Jahren, beim Verkauf gebrauchter Sachen in einem Jahr.
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Fortsetzung
folgt... |
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