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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung - Shop

§ 1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Edjus-Uhren und den natürlichen und juristischen Personen, die das Internetangebot von Edjus-Uhren nutzen (im folgenden Käufer genannt). Die AGB betreffen die Nutzung der Website www.edjus-uhren.de sowie alle zu dieser Domain gehörenden Subdomains.

§ 2. Vertragsschluss

I. Die Angebote von Edjus-Uhren im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, bei Edjus-Uhren Waren zu bestellen.

II. Durch die Bestellung des gewünschten Kaufgegenstands im Internet gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

III. Edjus-Uhren ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 1 Tag unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung wird übermittelt durch E-Mail. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt das Angebot als abgelehnt.

§ 3. Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

I. Der Rechnungsbetrag wird wahlweise per Vorkasse, Paypal oder Nachnahme bezahlt. Die Bezahlung per Nachnahme ist nur bei Versand innerhalb Deutschlands möglich. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.

II. Bei Zahlung per Vorkasse oder Paypal verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich zu zahlen. Bei Zahlung per Nachnahme verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis bei Lieferung der Ware zu zahlen. Bitte beachten Sie die zusätzliche GLS Nachnahmegebühr von derzeit 2,- Euro, die der Zusteller vor Ort erhebt. Soweit Zahlung auf Rechnung vereinbart wurde, verpflichtet sich der Kunde, den Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Ware zu begleichen. Soweit Zahlung per Bankeinzug vereinbart wurde, erfolgt die Abbuchung innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss und bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung nach Versendung der Ware.

III. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.

IV. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

V. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

§ 4. Lieferung

I. Die Lieferung erfolgt durch Sendung des Kaufgegenstands an die vom Käufer mitgeteilte Adresse. Soweit Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, beträgt die Lieferfrist innerhalb Deutschlands im Allgemeinen 1-3 Werktage nach Erhalt des Kaufpreises. Ansonsten beträgt die Lieferfrist im Allgemeinen 3-4 Werktage nach Versand der Auftragsbestätigung. Diese Angaben sind unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.

II. Die Kosten für den Versand des Kaufgegenstands betragen pro Paket innerhalb Deutschlands nur 5,00 € und sind vom Käufer zu tragen. Weitere Steuern oder Kosten fallen nicht an. Für Auslandslieferungen wird, soweit nichts anderes angegeben ist, der Preis für Verpackung und Versand gesondert nach Gewichtberechnet (siehe auch gesonderte Versandkostentabelle). Wenn der Käufer eine spezielle Art der Versendung wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, so hat er auch diese Mehrkosten zu tragen. Wir versenden unsere Ware gut verpackt und ausschließlich versichert auf unsere Gefahr.

§ 5. Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Edjus-Uhren. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Edjus-Uhren nicht zulässig.

§ 6. Preise

I. Der jeweils angegebene Preis für den Kaufgegenstand versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell weiterer Preisbestandteile. Der Preis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten.

II. Mit der Aktualisierung der Internet-Seiten www.edjus-uhren.de werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über den Kaufgegenstand ungültig.

III. Maßgeblich für die Rechnungsstellung ist der Preis zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots des Käufers.

§ 7. Rücktritt

I. Edjus-Uhren ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines nochoffenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.

II. Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.

§ 8. Gewährleistung

I. Edjus-Uhren trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabemangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstands ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten, muss der Käufer beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorlag.

II. Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer das Recht, als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Kaufgegenstands zu verlangen. Edjus-Uhren behält sich vor, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kostenmöglich ist. In diesem Fall beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

III. Liefert Edjus-Uhren zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann Edjus-Uhren vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.

IV. Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren, beim Verkauf gebrauchter Sachen in einem Jahr.

Fortsetzung folgt...

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